Lebenslauf

  • Jahrgang 1990
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl Prof. Dr. Jan Lieder)
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Freiburg
  • Rechtsanwalt seit 2020

Sprachen

Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch und Spanisch möglich.

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Rechtsbereiche

Beratung in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere von Banken und Finanzdienstleistern in den Bereichen Kreditvertragsrecht, Recht der Kreditsicherheiten, Haftungsansprüche bei Kapitalplanlagegeschäften, Factoring, Leasing und Wertpapierrecht.

Hier beraten wir umfassend bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen und im Bereich der Unternehmensnachfolge.

Hierbei haben wir stets auch die gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und eherechtlichen Implikationen im Blick.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteils-, Pflichtteilsrest- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie umfassend im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wir sind sowohl rechtsgestaltend als auch prozessführend tätig.

Eine der Kernkompetenzen der Kanzlei liegt in der Begleitung und Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir umfassend bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Konzernverträgen, Poollösungen und bereiten Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor.

Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bereich der Unternehmenstransaktionen. Hier begleiten wir regelmäßig sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite umfassende Asset- und Sharedeals einschließlich zugehöriger Due Diligence Prüfungen. Umfassend sind wir auch bei Post M&A Streitigkeiten tätig.

Wir beraten umfassend im UN-Kaufrecht, Handelsvertreterrecht, Handelskauf sowie im Speditions- und Transportrecht sowohl in der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, Lieferbeziehungen, Rahmenverträge und Vertriebskonstruktionen aller Art als auch in der Rechtsdurchsetzung.

Im Bereich des Internet- und IT-Rechts bieten wir qualifizierte Unterstützung bei der Gestaltung von Softwareverträgen (insbesondere Lizenzbedingungen), Vertragsgestaltung für Softwareprojekte und EDV-bezogene Dienstleistungen, außerdem bieten wir die rechtliche Betreuung von IT-Projekten von der Erstellung und Prüfung der Verträge bis zur (ggf. auch gerichtlichen) Klärung von Konflikten und Mängeln.

Besondere Kompetenzen haben wir im Bereich der EVB-IT.