Lebenslauf

  • Jahrgang 1981, Nürtingen
  • Partner
  • Studium an der Universität Tübingen
  • Erstes juristisches Staatsexamen 2007
  • Referendariat am Landgericht Stuttgart
  • Zweites juristisches Staatsexamen 2009 (Platzziffer 4 von 530, Landesliste Baden-Württemberg)
  • Akademischer Mitarbeiter an der Universität Tübingen (Lehrstuhl Professor Dr. Thomas Finkenauer) 2009 - 2012
  • Rechtsanwalt seit 2012
  • Promotion 2013
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Eingetragen auf der Testamentsvollstreckerliste der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)

Veröffentlichungen

  • Die Forderungsabhängigkeit der Sicherungsgrundschuld, Duncker & Humblot 2014

Rechtsbereiche

Wir beraten schwerpunktmäßig Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowohl im Bereich des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen in der Auseinandersetzung mit Betriebsräten und Arbeitnehmern, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Aufhebungsverträgen. Außerdem beraten wir bei der Vorbereitung von Kündigungen und führen Kündigungsschutzprozesse.

Darüber hinaus bieten wir auch transaktionsbegleitend arbeitsrechtliche Beratung. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Einigungsstellen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat (insbesondere Sozialplan), Tarifvertragsverhandlungen usw.

Außerdem vertreten wir Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Hier beraten wir umfassend bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen und im Bereich der Unternehmensnachfolge.

Hierbei haben wir stets auch die gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und eherechtlichen Implikationen im Blick.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteils-, Pflichtteilsrest- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie umfassend im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wir sind sowohl rechtsgestaltend als auch prozessführend tätig.

Eine der Kernkompetenzen der Kanzlei liegt in der Begleitung und Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir umfassend bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Konzernverträgen, Poollösungen und bereiten Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor.

Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bereich der Unternehmenstransaktionen. Hier begleiten wir regelmäßig sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite umfassende Asset- und Sharedeals einschließlich zugehöriger Due Diligence Prüfungen. Umfassend sind wir auch bei Post M&A Streitigkeiten tätig.

Herr Dr. Dollinger berät umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung sowie Abwicklung von Mietverträgen. Herr Dr. Dollinger ist sowohl rechtsgestaltend als auch prozessführend für seine Mandanten tätig.

Wir beraten umfassend im UN-Kaufrecht, Handelsvertreterrecht, Handelskauf sowie im Speditions- und Transportrecht sowohl in der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, Lieferbeziehungen, Rahmenverträge und Vertriebskonstruktionen aller Art als auch in der Rechtsdurchsetzung.

Hier beraten wir sowohl bei der Gestaltung maßgeschneiderter notarieller Urkunden und Verträge als auch bei komplexen Immobilientransaktionen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Sprachen

Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch möglich.

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