Lebenslauf

  • Jahrgang 1988, Heidenheim
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung als Zweitbester von 184 Kandidaten
  • Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • 2015 Abschluss eines Postgraduiertenstudiums zum Erwerb eines Masters of Law (LL.M.)
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Tübingen
  • Promotion 2017
  • Rechtsanwalt seit 2018

Veröffentlichungen

  • Kommentierung des § 55b in: Greb/Boewe, BeckOK, EEG, ab 13. Edition 2023
  • Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen, in: NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2021, S. 1762
  • Unwirksamkeit der Anmeldung zum Register einer Musterfeststellungsklage im Dieselskandal ohne Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer, Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 12.8.2021 - 14 O 212/20, in: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2021, S. 671 f.
  • Die Vornahme von Eintragungen durch das Grundbuchamt in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB (neu), in: BauR Zeitschrift für das gesamte öffentliche und private Baurecht 2021, S. 1547 ff.
  • Die Prüfung von Ermessensnormen in der polizeirechtlichen Fallbearbeitung, in: JuS Juristische Schulung 2021, S. 934 ff.
  • Nachbarschutz von Festsetzungen zu Baugrenzen hängt vom Willen des Plangebers ab, oder?, Anmerkung zu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2021 - 7 B 1132/20, in: IBR Immobilien & Baurecht 2021, S. 434
  • Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, Anmerkung zu VGH München, Beschl. v. 2.11.2020 – 1 CS 20.1955, in: Deutsche Verwaltungspraxis 2021, S. 108 f.
  • Kommentierung der §§ 45-46 und 82-83a PolG in: Möstl/Trurnit, Polizeirecht Baden-Württemberg, 1. Auflage 2020
  • Kommentierung der §§ 45-46 und 82-83a PolG in: Möstl/Trurnit, BeckOK, Polizeirecht Baden-Württemberg, 14. Edition 2019 bis 21. Edition 2021; Kommentierung der §§ 91-96 und 127-129 PolG ab 22. Edition 2021
  • Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen, zugl. Diss. 2017, erschienen bei: Duncker und Humblot, Berlin 2018.
  • Die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Spielhallen nach der BauNVO unter besonderer Berücksichtigung von Kerngebietstypik und Mehrfachspielhallen - The permissibility of gambling halls in the Federal / Land Utilisation Ordinance (BauNVO) with particular focus on the legal concept of core area and multi gambling halls, in: Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht 2013, S. 159 ff.
  • Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Abwägungsgebot und städtebauliche Rechtfertigung bei der planerischen Steuerung von Spielhallen, in: Deutsche Verwaltungspraxis 2013, S. 198 ff.
  • Rechtsfragen bei der Errichtung von Offshore Windenergieanlagen, in: StudZR 2013, S. 3 ff.

Rechtsbereiche

Bei Bauvorhaben aller Größenordnungen beraten wir Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite individuell in allen Projektphasen, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen, GU-Verträgen, Bauträgerverträgen, bei der Bauabwicklung, bei der Sicherung und Durchsetzung von Mängelansprüchen sowie der Verteidigung hiergegen.

Darüber hinaus beraten wir in der Gestaltung und Verhandlung von Architektenverträgen sowie bei Honorar-, Vergütungs- und Haftungsfragen.

In allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Beratung und Vertretung von Unternehmen und öffentlichen Stellen im Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO -, Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - etc.).

Hier beraten wir sowohl bei der Gestaltung maßgeschneiderter notarieller Urkunden und Verträge als auch bei komplexen Immobilientransaktionen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Umfassende Beratung im Zusammenhang mit Bau, Errichtung und dem Betrieb von Anlagen (insbesondere auch im Zusammenhang mit landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen) sowie im Artenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz-,Wasserschutz-, Abfall- und Bodenschutzrecht jeweils einschließlich der europarechtlichen Bezüge. Wir vertreten unsere Mandanten vor Behörden und Gerichten.

Beratung und Vertretung in Fragen des europäischen und nationalen Subventions- und Förderrechts sowie dem Recht der Beliehenen.

Wir vertreten unsere Mandanten vor Behörden und Gerichten.

Beratung in umweltrechtlichen Fragen, unter anderem im Immissionsschutz-, Natur- und Artenschutz- sowie Bodenschutzrecht.

Im Vergaberecht beraten wir umfassend sowohl auf Seite der Vergabestelle als auch auf Seite der „Bieter“. Insbesondere sind wir beteiligt an der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie der Rechtsdurchsetzung beispielsweise in Nachprüfungsverfahren.

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Baden-Württemberg im Deutschen AnwaltVerein

Sprachen

Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch möglich.

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