Lebenslauf

  • Jahrgang 1970, Nagold
  • Partner
  • Studium an den Universitäten Tübingen und Mailand
  • Rechtsanwalt seit 1999, Promotion 2003
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Zahlreiche Lehrtätigkeiten, u.a. Dozent im Handels- und Gesellschaftsrecht an der Akademie der Hochschule Biberach
  • Langjährig Vorsitzender des Kuratoriums einer gemeinnützigen Stiftung

Veröffentlichungen

  • Geschäftsführerhaftung: Handlungsbedarf bei Regressansprüchen, in: GmbHR 2009, S. 1092 f.
  • Geschäftsführer: Tätigkeitsverbot per einstweiliger Verfügung und Verbraucherinsolvenz als wichtiger Grund zur Abberufung (OLG Stuttgart v. 26.10.2005 – 14 U 50/05) in: GmbHR 2006, S. 1261ff.
  • Die Ärztegesellschaft mbH – Kooperation von Ärzten und anderen Leistungserbringern in einer juristischen Person des Privatrechts, in: MedR 2005, S. 255ff. (zusammen mit Dr. Daniel Häußermann)
  • Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstände beim Abschluss nachteiliger Verträge, in: GmbHR 2005, S. 529ff.
  • Haftung gemäß § 43 GmbHG: Verjährung von Regressansprüchen im Innenverhältnis, in: GmbHR 2004, S. 1330ff.
  • Anstellungsverträge von Vertretungsorganen bei Verschmelzungen, in: Der Personalleiter 2004, S. 59ff.

Referenzen

  • JUVE Handbuch 2022/2023 Wirtschaftskanzleien: Dr. Michael Dollmann („absoluter Profi, verkörpert Strategie u. Professionalität“, Mandant; Gesellschaftsrecht/Prozessführung)
  • JUVE Handbuch 2021/2022 Wirtschaftskanzleien: Dr. Michael Dollmann („sehr kompetent“, Wettbewerber; Gesellschaftsrecht/Prozessführung)
  • JUVE Handbuch 2020 / 2021 Wirtschaftskanzleien: Dr. Michael Dollmann („ein Könner, hat große Durchschlagskraft", Wettbewerber; Gesellschaftsrecht/Prozessführung)
  • JUVE Handbuch 2019 / 2020 Wirtschaftskanzleien: Dr. Michael Dollmann („ein richtiger Könner", „große Durchschlagskraft", Wettbewerber; Gesellschaftsrecht/Prozessführung)
  • JUVE Handbuch 2018 / 2019 Wirtschaftskanzleien: Dr. Michael Dollmann („gut strukturierter Teamplayer“, Wettbewerber; Gesellschaftsrecht/Prozessführung)

Rechtsbereiche

Beratung in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere von Banken und Finanzdienstleistern in den Bereichen Kreditvertragsrecht, Recht der Kreditsicherheiten, Haftungsansprüche bei Kapitalplanlagegeschäften, Factoring, Leasing und Wertpapierrecht.

Eine der Kernkompetenzen der Kanzlei liegt in der Begleitung und Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir umfassend bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Konzernverträgen, Poollösungen und bereiten Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor.

Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bereich der Unternehmenstransaktionen. Hier begleiten wir regelmäßig sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite umfassende Asset- und Sharedeals einschließlich zugehöriger Due Diligence Prüfungen. Umfassend sind wir auch bei Post M&A Streitigkeiten tätig.

Wir beraten umfassend im UN-Kaufrecht, Handelsvertreterrecht, Handelskauf sowie im Speditions- und Transportrecht sowohl in der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, Lieferbeziehungen, Rahmenverträge und Vertriebskonstruktionen aller Art als auch in der Rechtsdurchsetzung.

Besondere Kenntnisse

  • Beratung und Vertretung im deutschitalienischen Rechtsverkehr

Sprachen

Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch und Italienisch möglich.

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