Lebenslauf
Veröffentlichungen
Referenzen
Rechtsbereiche
Wir beraten schwerpunktmäßig Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowohl im Bereich des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen in der Auseinandersetzung mit Betriebsräten und Arbeitnehmern, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Aufhebungsverträgen. Außerdem beraten wir bei der Vorbereitung von Kündigungen und führen Kündigungsschutzprozesse.
Darüber hinaus bieten wir auch transaktionsbegleitend arbeitsrechtliche Beratung. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Einigungsstellen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat (insbesondere Sozialplan), Tarifvertragsverhandlungen usw.
Außerdem vertreten wir Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Eine der Kernkompetenzen der Kanzlei liegt in der Begleitung und Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir umfassend bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Konzernverträgen, Poollösungen und bereiten Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor.
Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bereich der Unternehmenstransaktionen. Hier begleiten wir regelmäßig sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite umfassende Asset- und Sharedeals einschließlich zugehöriger Due Diligence Prüfungen. Umfassend sind wir auch bei Post M&A Streitigkeiten tätig.
Wir beraten umfassend im UN-Kaufrecht, Handelsvertreterrecht, Handelskauf sowie im Speditions- und Transportrecht sowohl in der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, Lieferbeziehungen, Rahmenverträge und Vertriebskonstruktionen aller Art als auch in der Rechtsdurchsetzung.
Besondere Kenntnisse
Sprachen
Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch, Französisch und Spanisch möglich.