Lebenslauf

  • Jahrgang 1973, Heilbronn
  • Partner
  • Studium an der Universität Tübingen
  • Rechtsanwalt seit 2001
  • Promotion 2004
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Vorlesungen an der Universität Tübingen und Dozent an der Bauakademie Biberach
  • Regelmäßige Vorträge bei der IHK Ulm

Veröffentlichungen

  • Ausgewählte steuerliche, bilanzielle und rechtliche Aspekte der Corona-Krise, in: Zeitschrift für Familienunternehmen und Strategie Heft 2 (2020), S. 44
  • Pragmatischer Umgang mit dem Betriebsrat, in: Zeitschrift für Familienunternehmen und Stiftungen Heft 3 (2016), S. 78ff
  • Kleinbetriebsklausel – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern, in: Zeitschrift für Familienunternehmen und Stiftungen Heft 5 (2013), S. 199ff
  • Mitautor in die “Betriebliche Einigungstelle”, Nomos, 1. Auflage 2010
  • Mitautor im Handbuch “Consulting – Analyse Konzepte Gestaltung”, 2008, mit den Beiträgen “Betriebliche Mitbestimmung”, “Mitbestimmung im Unternehmen” und “Personalberatung”
  • Problemfelder im Zusammenhang mit Änderungskündigungen, in: Der Personalleiter 1/09, S. 7
  • Kündigung bei Minderleistung von Arbeitnehmern, in: Der Personalleiter 9/2008, S. 243ff
  • Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen? in: Der Betrieb Heft 24 (2008), S. 1307
  • Wo beginnt aus rechtlicher Sicht die Grauzone beim Einsatz von Nachunternehmern im Schalungsbau? in: Tiefbau 3/2007, S. 151ff
  • Personale Teilunwirksamkeit von AGB-Klauseln im Arbeitsrecht? in: Der Personalleiter 11-12/06, S. 300ff
  • Abschluss der Verhandlungen zu Interessenausgleich/Sozialplan vor Anzeige einer Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit, in: Der Personalleiter 6/06, S. 177ff
  • Anmerkung zu BGH, Urteil vom 18.04.2005 – II ZR 61/03 (Kein Vorrang der Ansprüche der Sozialkassen bei Insolvenzreife der GmbH), in: Betriebsberater, Heft 35, S. 1907ff
  • Weiterbeschäftigungsanspruch und mögliche Gegenmittel, in: Der Personalleiter 9/2005, S. 249ff
  • Geltendmachung und Verjährung von Ansprüchen bei Wettbewerbsverstößen, in: Der Personalleiter 7-8/2005, S. 208ff
  • Schriftformerfordernis bei Befristungen, in: Der Personalleiter 6/2005, S. 168ff
  • Direktansprache am Arbeitsplatz; in: Der Personalleiter 11-12/2004, S. 315ff
  • Berechtigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft, in: ZfgG Band 54 (2004), S. 215ff
  • Die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten der Genossenschaftsbanken, in: ZfgG Band 54 (2004), S. 34ff

Referenzen

  • Dr. Wolfram Sitzenfrei wurde erneut im JUVE Handbuch 2022/2023 als oft empfohlener Anwalt benannt
  • Dr. Wolfram Sitzenfrei ist nach der Untersuchung von Best Lawyers in Kooperation mit dem HANDELSBLATT auch 2022 unter DEUTSCHLANDS BESTEN ANWÄLTEN im ARBEITSRECHT

  • Dr. Wolfram Sitzenfrei wurde auch im JUVE Handbuch 2021/2022 wieder als oft empfohlener Anwalt benannt (treffend und pragmatisch, kreativ, Mandant, sehr kollegial, Wettbewerber)
  • Gewinn des International Advisory AWARD 2021 Arbeitsrecht

  • Dr. Wolfram Sitzenfrei ist nach der Untersuchung von Best Lawyers in Kooperation mit dem HANDELSBLATT auch 2021 unter DEUTSCHLANDS BESTEN ANWÄLTEN im ARBEITSRECHT

  • JUVE Handbuch 2018 / 2019 Wirtschaftskanzleien: Dr. Wolfram Sitzenfrei („schnell, kompetent u. zuverlässig“, Wettbewerber)
  • JUVE Handbuch 2017 / 2018 Wirtschaftskanzleien: “Andere Partner wie Dr. Wolfram Sitzenfrei („exzellenter Arbeitsrechtler, engagiert für Mandanten u. großer Sympathieträger“, „uneitler, aber leidenschaftlicher Interessenvertreter“, Wettbewerber) u. Dr. Wolfgang Hesse sind zudem verstärkt an der Seite großer Konzerne zu sehen”. “Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Sitzenfrei („pragmatisch, hohe Streitkompetenz“, Mandant; „hervorragend u. sehr sympathisch“, „uneitler, aber leidenschaftl. Interessenvertreter“, Wettbewerber; alle Arbeitsrecht)
  • Handelsblatt: „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2017“ Dr. Sitzenfrei ist von Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers zu einem von DEUTSCHLANDS BESTEN ANWÄLTEN 2017 im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gekürt – Printausgabe vom 23.06.2017
  • JUVE Handbuch 2016 / 2017 Wirtschaftskanzleien: Wettbewerber loben Dr. Wolfram Sitzenfrei für seine “Expertise an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht”. “Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Sitzenfrei (“exzellent”, “engagiert sich für den Mandanten”, “großer Sympathieträger”, Wettbewerber)
  • JUVE Handbuch 2015 / 2016 Wirtschaftskanzleien: “V.a. Baurechtler Hospach und Arbeitsrechtler Sitzenfrei begleiten (…) immer wieder auch größere mittelständische Transaktionen, etwa für Family Offices bzgl. Portfoliounternehmen” “Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Sitzenfrei („uneitler, aber leidenschaftlicher Interessenvertreter“, Wettbewerber)”
  • JUVE Handbuch 2014 / 2015 Wirtschaftskanzleien: “Die Kanzlei ist seit vielen Jahren v.a. für ihre Prozesspraxis im Arbeitsrecht auch weit über die Grenzen Stuttgarts hinaus geschätzt (…) Doch ist das Team auch in der kollektivrechtl. Beratung überreg. präsent (…) Partner Sitzenfrei ist dabei häufig an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht tätig, z.B. bei SE-Gründungen oder Umstrukturierungen sowie Transaktionen.” “Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Sitzenfrei („Kluger Kopf, der es auf den Punkt bringt“, Wettbewerber)”
  • JUVE Handbuch 2013 / 2014 Wirtschaftskanzleien: “Längst hat sich die im Arbeitsrecht geschätzte Stuttgarter Praxis, in der zuletzt Sitzenfrei von Wettbewerbern besonders hervorgehoben wurde, von ihrem langj. Schwerpunkt im Einzelhandel emanzipiert.” “Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Sitzenfrei („effektive Zusammenarbeit“, Wettbewerber)”
  • JUVE Handbuch 2012 / 2013 Wirtschaftskanzleien: Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Sitzenfrei („exzellenter Arbeitsrechtler, engagiert für Mandanten, großer Sympathieträger“, Wettbewerber) Dr. Wolfram Sitzenfrei wird erwähnt in: Kanzleien in Deutschland, 14.Aufl. 2013 (Nomos-Verlag)

Rechtsbereiche

Wir beraten schwerpunktmäßig Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowohl im Bereich des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen in der Auseinandersetzung mit Betriebsräten und Arbeitnehmern, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Aufhebungsverträgen. Außerdem beraten wir bei der Vorbereitung von Kündigungen und führen Kündigungsschutzprozesse.

Darüber hinaus bieten wir auch transaktionsbegleitend arbeitsrechtliche Beratung. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Einigungsstellen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat (insbesondere Sozialplan), Tarifvertragsverhandlungen usw.

Außerdem vertreten wir Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Eine der Kernkompetenzen der Kanzlei liegt in der Begleitung und Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir umfassend bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Konzernverträgen, Poollösungen und bereiten Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor.

Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bereich der Unternehmenstransaktionen. Hier begleiten wir regelmäßig sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite umfassende Asset- und Sharedeals einschließlich zugehöriger Due Diligence Prüfungen. Umfassend sind wir auch bei Post M&A Streitigkeiten tätig.

Wir beraten umfassend im UN-Kaufrecht, Handelsvertreterrecht, Handelskauf sowie im Speditions- und Transportrecht sowohl in der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, Lieferbeziehungen, Rahmenverträge und Vertriebskonstruktionen aller Art als auch in der Rechtsdurchsetzung.

Besondere Kenntnisse

  • Umfangreiche Erfahrungen in Gesellschafterauseinandersetzungen und Schnittstellen zum Arbeitsrecht
  • Dozent beim Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht bei der Anwaltskammer Stuttgart

Sprachen

Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch, Französisch und Spanisch möglich.

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